lic. iur. Manuela Mathis   Rechtsanwältin                               Dipl. Trennungsberaterin 



 Man kann sich auch im Guten   trennen – ich helfe Ihnen dabei.

«Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.»

Aristoteles

Das Leben bringt Veränderungen, die man nicht vorhersehen kann. Sowohl bei einer Trennung als auch bei einer Scheidung können Sie bestimmen, wie Sie die Segel setzen.

Sie entscheiden, ob Sie gerichtlich oder aussergerichtlich vorgehen möchten. So oder so ist es angenehmer, hinter einer gemeinsam erarbeiteten Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung zu stehen, als den Entscheid eines Gerichtes akzeptieren zu müssen.

Beratung in Chur/St. Moritz/  Poschiavo

Manchmal braucht man in einer schwierigen Lebensphase professionelle Unterstützung.
Dann bin ich gerne für Sie da.

Einzel- und Paarberatung

Bei Eheproblemen sollen Sie Klarheit gewinnen und den eigenen Standort bestimmen.

Wenn Sie in Erwägung ziehen, ge­trennte Wege zu gehen, sollten Sie den Unter­schied zwischen Trennung und Scheidung sowie deren Neben­folgen kennen.

Als neutrale Person kann ich Ihre Situation aus der Distanz betrachten und Sie beraten.

Gerne helfe ich Ihnen durch diese schwierige Phase, um gemeinsam eine gute und konstruktive Lösung zu finden.

Ich biete alle meine Beratungen auch in italienischer Sprache an.

Trennung & Scheidung

Trennung: Sind Sie zusammen zur Überzeugung gelangt, dass Sie getrennte Wege gehen möchten?

Dann suchen wir Lösungen für das weitere Familienleben, beispielsweise in Bezug auf die Wohnsituation, die Regelungen für die Kinder und das Finanzielle. Jedes Paar muss für sich den richtigen Weg finden.

Scheidung: Am einfachsten lässt sich eine Ehe auflösen, wenn beide Seiten es wollen. In diesem Fall handelt es sich um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren und Sie gehen mit der schriftlichen Vereinbarung (auch Konvention genannt) vor Gericht.  

Aussergerichtliche Lösung

Trennungsvereinbarung: Wenn beide Parteien gewillt sind, eine konstruktive Lösung zu suchen, kann man eine Trennung auch ohne das Gericht durchführen und die Regelung für die Trennungszeit schriftlich festhalten. 

Scheidungsvereinbarung: Nach zwei Jahren Trennung kann jeder Ehegatte die Scheidung verlangen. Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Partner eine Scheidungskonvention auszuarbeiten. Das vereinfacht das Scheidungsverfahren.

Die Regelung nach einer Scheidung hängt im Einzelfall von den familiären und finanziellen Verhältnissen ab.

 

Suchen Sie eine gut ausbalancierte Beratung?

Kontaktieren Sie mich unverbindlich.

Weiteres Angebot

Auf Anfrage führe ich Workshops durch:

Familienrecht / Trennung und Scheidung    

Recht im Alltag für Jugendliche (z.B. Mietrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, usw.)


  • Urzeit: 19:30 Uhr
  • Ort: Rätusstrasse 22, 7000 Chur
  • Kosten: gratis

Meine Infoanlässe zum Thema Trennung und Scheidung finden regelmässig statt. Durchgeführt werden diese auf Deutsch. Bei Bedarf und auf Anfrage führe ich den Infoanlass auch auf Italienisch durch.
Teilnehmerzahl: maximal 10 Personen. Parkplätze sind vorhanden.
Eine Anmeldung ist erforderlich.

Manuela Mathis

Ich nehme mir die Zeit, Sie und Ihre Anliegen  zu verstehen.

Ein Auseinandergehen ist mit Gefühlen und Emotionen verbunden.

Ich arbeite gerne mit Paaren zusammen, die sich über die Regelungen für eine Trennung oder Scheidung einigen möchten. Eine gute Ausgangslage ist es, wenn beide Eheleute zum ersten Gespräch erscheinen. Da jede Trennung individuell ist, vereinbare ich das weitere Vorgehen mit den Klienten.

Wenn Sie Kinder haben, bleiben Sie als Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung verbunden, weil das Ende der Ehe nicht das Ende der Familie sein muss. Das Wohl der Kinder steht im Vordergrund. Ich unterstütze Sie gerne dabei, eine gute Lösung zu finden, damit Sie weiterhin die elterliche Verantwortung wahrnehmen können.

Falls Sie es wünschen, ist ein Termin bei Ihnen zu Hause möglich.
Zudem biete ich bei Bedarf meine Beratungen in Italienisch an.

2023

Weiterbildung Trennungsberaterin Gecobi

2020 – 2022

Anwältin für Familienrecht, Advokaturbüro, Chur

2018 – 2020

Beratungen und Projekte im Privatrecht, Chur

2011 – 2017

Freie Mitarbeiterin, Frauenzentrale GR, Chur

2008 – 2010

Eigenes Anwaltsbüro, Chur

1998 – 2005

Leitung Liegenschaften-Verwaltungsabteilung, Chur

1998

Anwaltspatent des Kantons Graubünden

1994 – 1997

Anwaltspraktikum, Chur

1988 – 1994

Studium der Rechtswissenschaft, Universität Zürich